Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm
zum Affiliate-Partnerprogramm der Webseite schule.io. Der Partner stellt im Rahmen dieses Programms Werbemittel/ Verlinkungen zur Verfügung, die der Partner auf seiner Internetseite einbindet, damit Nutzer der Partnerseite auf die schule.io Seite gelangen können.1. Anmeldung / Prüfung der Bewerbung
- 1.1 Teilnahmeberechtigt sind gewerbetreibende Personen ab dem 18. Lebensjahr, die eine legale Internetseite betreiben und Domain-Inhaber sind.
- 1.2 Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht kommunizieren, noch aktiv auf diese verlinken:
- Pornographie
- Radikalismus/Extremismus
- Gewalt oder Gewaltverherrlichung in jeglicher Form (auch sexuell, gegenüber Menschen und auch Tieren)
- Drogen oder Drogenverharmlosung
- 1.3 Die Webseite muss so gestaltet sein, dass eine Verwechselung mit der Webseite schule.io nicht möglich ist, noch darf der Eindruck einer über dieses Partnerprogramm hinausgehenden Verbindung zwischen dem Partner und der regiotec GmbH entstehen.
- 1.4 Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch die regiotec GmbH nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden.
2. Pflichten des Partners
- 2.1 Die regiotec GmbH stellt seinem Partner einen vom Partner konfigurierbaren Link zur Verfügung.
- 2.2 Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.
3. Verbotene Werbemaßnahmen
- 3.1 Search Engine Marketing (Suchmaschinenmarketing) und die Teilnahme an Adware Netzwerken sind untersagt. Dem Partner ist es verboten, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, die im Zusammenhang mit schule.io und dem Sortiment des Unternehmens stehen.
- 3.2 Keyword-Advertisement und -Targeting sind nur nach vorheriger Absprache mit der regiotec GmbH möglich.
- 3.3 Gutscheine, die in Kunden-Newslettern oder Print- und Onlineanzeigen erscheinen, dürfen ohne vorherige Zustimmung von der regiotec GmbH nicht beworben werden.
4. Revisit & Last Cookie Wins
- 4.1 Ein Nutzer, der über einen Partnerlink zur Website schule.io gelangt, bleibt durch Cookies 30 Tage lang dem jeweiligen Partner zugeordnet. Bei jedem Besuch durch User wird die Frist von 30 Tagen neu gestartet.
- 4.2 Sollte der Nutzer einer Partnerseite über einen anderen Partner vermittelt werden, gilt das Last-Cookie-Wins-Modell, d.h. die 30 Tage Frist verfällt und der neue, zuletzt vermittelnde Partner bekommt die Provision zugerechnet.
5. Provision
- 5.1 Die regiotec GmbH zahlt dem Partner bei erfolgter Conversion (= Umwandlung eines Interessenten in einen bezahlten Account) eines Interessenten eine einmalige Vermittlungsprovision in Höhe eines mit der Partnerprüfung definierten Prozentsatzes auf den durch den Kunden „tatsächlich generierten initialen Nettoumsatz“.
- 5.2 „Tatsächlich generierter initialer Nettoumsatz“ sind Umsätze, die die regiotec GmbH während der Vertragslaufzeit initial einmalig durch den Verkauf von Abonnements in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von der regiotec GmbH tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt sein. An Kunden zurückerstattete Beträge durch Reklamation oder Gutscheine sind nicht Teil des „tatsächlich generierten initialen Nettoumsatzes“.
- 5.3 Die Provision wird zum Zeitpunkt des App-Kaufs durch den Kunden fällig und setzt eine vollständige Rechnungsbegleichung durch den Kunden voraus.
- 5.4 Beispiel:
- Die regiotec GmbH hat dem Vertriebspartner nach der Partnerprüfung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 50% gewährt.
Wird der Kunde dem Vertriebspartner zugeordnet und erfolgt z. B. eine Conversion der im System bestellbaren App „Vertretungsplaner“, erhält der Partner eine einmalige Vermittlerprovision in Höhe von 50% des Kaufpreises auf sein Partnerkonto gutgeschrieben.
Erfolgt eine weiter Conversion des selben Kunden der dem Vertriebspartner zugeordnet ist und dieser bestellt die App „Klassenbuch“, erhält der Partner ebenfalls eine einmalige Vermittlerprovision in Höhe von 50% des Kaufpreises auf sein Partnerkonto gutgeschrieben.
Kaufdatum App Kaufpreis Netto Provision in % Provision in € 01.01.20XX Vertretungsplan L 159,00€ 50% 79,50€ 23.05.20XX Klassenbuch L 199,00€ 50% 99,50€ einmalige Provision 179,00€
- Die regiotec GmbH hat dem Vertriebspartner nach der Partnerprüfung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 50% gewährt.
Wird der Kunde dem Vertriebspartner zugeordnet und erfolgt z. B. eine Conversion der im System bestellbaren App „Vertretungsplaner“, erhält der Partner eine einmalige Vermittlerprovision in Höhe von 50% des Kaufpreises auf sein Partnerkonto gutgeschrieben.
Erfolgt eine weiter Conversion des selben Kunden der dem Vertriebspartner zugeordnet ist und dieser bestellt die App „Klassenbuch“, erhält der Partner ebenfalls eine einmalige Vermittlerprovision in Höhe von 50% des Kaufpreises auf sein Partnerkonto gutgeschrieben.
6. Auszahlung
- 6.1 Ausgezahlt wird nur an Partner mit gültiger Bankverbindung.
- 6.2 Eine Auszahlung erfolgt monatlich ab einem Mindestguthaben von 250 Euro. Bestehende Guthaben auf dem Partnerkonto verbleiben auf diesem.
- 6.3 Auszahlungen erfolgen nur automatisch, sofern die dafür notwendigen Daten zur Bankverbindung (IBAN) hinterlegt sind und eine Information, ob Gutschriften mit oder ohne Umsatzsteuer gewünscht sind. Wenn nach Erreichen eines Provisionsanspruchs in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Bankverbindung hinterlegt wurde, verfällt der Anspruch auf die Provision.
- 6.4 Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet.
- 6.5 Die regiotec GmbH behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.